Aktuelles

26.09.2005

Neuer Ausbildungserlass für die Jugendfeuerwehren in Kraft

Die Ausbildung für die Mitglieder der Jugendfeuerwehren fusst ab sofort auf einem neuen Erlass. Dieser sieht - in Kurzform beschrieben - die Absolvierung eines landeseinheitlichen Ausbildungsprogrammes vor, das inhaltlich identisch ist mit der Truppmann-I-Ausbildung, wie sie auch bei den Einsatzabteilungen vermittelt wird. Das bedeutet, dass auch die Themenbereiche "4-tlg. Steckleiter" und "Hydraulisches Rettungsgerät" ab dem vollendeten 16. Lebensjahr vermittelt werden dürfen. Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung ab, die gerne zusammen mit den Einsatzabteilungen absolviert werden kann. Das spart logistischen Aufwand und fördert zudem das Miteinander zwischen Jugend und Erwachsenen.
Alle Jugendfeuerwehren des Landes Schleswig-Holstein erhalten die jeweils aktuellste Ausbildungs-CD kostenfrei vom Landesfeuerwehrverband. Die Auslieferung der ersten CD ist für Ende Oktober / Anfang November geplant.
Nach Absolvierung des auf zwei Jahre angelegten Ausbildungsprogrammes und der erfolgreichen Absolvierung der Leistungsspange beginnen die Jugendlichen nach dem Übertritt in die Einsatzabteilung sofort mit der Truppmann-II-Ausbildung.

Fragen zum neuen Ausbildungserlass beantwortet die Geschäftsstelle des Landesfeuerwehrverbandes unter der Nummer 0431 / 6032195.

Nachfolgend der Erlass im Wortlaut:


Anerkennung der Ausbildung von Mitgliedern der Jugendabteilungen in den freiwilligen Feuerwehren und Anrechnung auf die Ausbildung zur Truppfrau bzw. zum Truppmann;
Mein Erlass vom 16.01.1992

In Abstimmung mit der Feuerwehr-Unfallkasse Nord und dem Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein werden die Regelungen für die Ausbildung von Mitgliedern der Jugendabteilungen wie folgt konkretisiert:
„Die Feuerwehr-Grundausbildung für Mitglieder der Jugendabteilungen soll inhaltlich der Ausbildung des Grundausbildungslehrganges (Truppfrau Teil 1 bzw. Truppmann Teil 1) nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) 2 „Ausbildung der freiwilligen Feuerwehren“ entsprechen. Grundlage der Ausbildung in den Jugendabteilungen ist das herausgegebene Jugendfeuerwehr-Ausbildungsprogramm auf der Basis der Ausbildungshilfe „Truppausbildung“ der Landesfeuerwehrschule Schleswig-Holstein. Die Leistungsfähigkeit der Mitglieder der Jugendabteilungen ist bei der Ausbildung zu berücksichtigen (siehe auch § 18 Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehren vom Mai 1989, in der Fassung vom Januar 1997 mit Durchführungsanweisungen vom Juli 2003), so dass einige Ausbildungsinhalte erst nach Vollendung des 16. Lebensjahres vermittelt werden dürfen, wenn auch der Eintritt in den aktiven Dienst möglich wäre (§ 9 Abs. 2 BrSchG).

Nach mindestens zweijähriger Mitgliedschaft, dem Erwerb der Leistungsspange und erfolgreichem Abschluss des Leistungsnachweises, der gemeinsam mit Mitgliedern des akti-ven Dienstes geleistet werden kann, ist die Grundausbildung (Truppfrau Teil 1 bzw. Truppmann Teil 1) abgeschlossen. Eine Anerkennung zur Verkürzung der zweijährigen Ausbildung "Truppfrau Teil 2" bzw. "Truppmann Teil 2" erfolgt damit nicht.“

Mein Erlass „Anerkennung der Ausbildung von Mitgliedern der Jugendabteilungen in den Freiwilligen Feuerwehren und Anrechnung auf die Ausbildung zum Truppmann“ vom 16. Januar 1992 – Az. IV 350 b – 166.002 – wird hiermit aufgehoben.


Gez. Martin Lensing


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